Genius

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Keyword: Genius

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Definition: Als Genius (lat. genius= Schutzgeist; spätlat. = Schöpfergeist, natürliche Begabung) wird besonders im im römischen Altertum der beschützende, vor Unheil bewahrende Geist eines Menschen, einer Gemeinschaft, eines Ortes verstanden. In einem weiteren Sinne bezeichnet der Begriff die (höchste) schöpferische Kraft eines Menschen, eine große, überragende Begabung (Genie).

Information: Das lateinische Wort kommt vom Verbum gignere‚ zeugen, erzeugen, gebären, hervorbringen und bedeutet eigentlich der "Leben –Erzeugende", der über die menschliche Natur waltende Gott, der bei der Erzeugung und Geburt des Menschen wirkt, als sein Schutzgeist ihn durchs Leben begleitet und sein Schicksal bestimmt und selbst nach dem Hinschied des Menschen in der Gottheit Lar fortlebt und schützend fortwirken kann (Censorinus). Am Geburtstag wird eigentlich der Genius geehrt, bei den Römern im Falle des pater familias mit einem aufwändigen Fest, man lebt in Saus und Braus am Anniversarium.

Interpretation: Entgegen der früheren Meinung bedeutet der Genius nicht in erster Linie die sexuelle Kraft, sondern hat deutliche Beziehung zur Stirne, die ihm geweiht ist und bei der Frau Juno heißt. Aber Genius kann sowohl männlich wie weiblich sein (sive mas sive femina) und stellt einfach das Lebensprinzip des Individuums dar. Manchmal sind animus und Genius gleichbedeutend. Beim römischen Dichter Plautus verkörpert er die Idee des Wohlseins, des Wohlbefindens, das zur völligen Entfaltung des Lebens nötig ist. Der Monat Dezember ist dem Genius lieb, weil in diesem die großen Vergnügungen und Bankette stattfinden, besonders das Fest der Saturnalien.

Im Gegensatz zum persönlichen Genius ist der Lar eine Erdgottheit. Er ist der Schützer des Hauses, dem Opfer gebracht werden. Unter griechischem Einfluss wird der rein römische Genius zur rationalen Vernunft. Die ethische Tendenz zeigt sich in den von C. G. Jung oft zitierten Versen des Horaz "vultu mutabilis, albus et ater" (wechselnden Antlitzes, hell und dunkel) sei der Genius. Das führte schließlich zu einer Verdoppelung, einer, die uns zum Guten ermahnt (ad bona hortatur), die andere zum Schlechten (ad mala depravat). Damit nähert sich dieser Begriff jenem des Daimon an. Bei Apuleius ist der Genius unsterblich (immortalis, Deo Socr. 15). Auf Grabmälern wird er auch den Manen zugerechnet. Dort wird er oft als Schlange dargestellt, das chthonische Tier. Diese ist aber auch der genius loci, der Schutzgeist eines Ortes.

Es gibt auch den Genius der Stadt Rom (urbis Romae) und des römischen Volkes (populi Romani), des Kaisers Augustus (genius Augusti), des Senats, die meist einen Kult besitzen, aber in unserem Zusammenhang nur der Vollständigkeit halber erwähnt werden. Der Genius fatalis ist Schutzgeist auch von Körperschaften.

Das christliche Gegenstück dazu ist der Schutzengel. Das Christentum hat zwar den Kult des Genius als heidnisch bekämpft, konnte aber nicht umhin, ihn in dieser Form wieder aufzunehmen. Er nimmt den Menschen bei seiner Geburt in Empfang (Engel), soll dem Körper die Seele einfügen und seinem Schützling ein Leben lang folgen. Er soll ihm ein sittlicher Wegweiser sein; schon Seneca hat den Genius als paedagogum bezeichnet. In christlichen Eidesformeln wurde das ‚per Genium tuum’ einfach durch ‚per angelum tuum’ ersetzt. Auch in christlichen Grabinschriften wird Genius einfach durch angelus ersetzt. Auch die Schlangensymbolik bleibt erhalten, allerdings auf die Märtyrer angewandt, die ihre alte Einstellung als boni serpentes wie eine leibliche Hülle abgeworfen haben. Der Völkerengel erinnert an den Genius publicus. Tertullian (apol. 22, 8) stellt sich schon Engel und Dämonen als geflügelte Geister vor (omnis spiritus ales est, hoc et angeli et daemones), während man bisher annahm, dass sie erst ab dem 4. Jahrhundert mit Flügeln dargestellt wurden.

Literatur: Standard

Autor: Ribi, Alfred

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